Private Altersvorsorge
Seit 2002 wird – zeitgleich mit den Maßnahmen zur Begrenzung des Anstiegs der Beiträge in der gesetzlichen Rentenversicherung – der Aufbau der dritten Säule der Altersvorsorge, die private kapitalgedeckte Altersvorsorge gefördert. Die Förderung ist auf diejenigen beschränkt, deren erste Säule der Alterssicherung (gesetzliche Rentenversicherung, Alterssicherung der Landwirte, Beamtenversorgung) als Pflichtversicherungssystem in den kommenden Jahren ein vermindertes Rentenniveau bietet. Gefördert wird eine zusätzliche Vorsorge, die regelmäßige Zahlungen für eine lebenslange Absicherung in monatlichen Raten (=Rente oder Auszahlungsplan mit Restverrentung) vorsieht. Diese so auch genannte „Riester-Rente" begünstigt
● bestimmte Personenkreise,
● bei genau umschriebenen Formen der Altersvorsorge
● abhängig vom Umfang der Eigenvorsorge durch Zulagen.