Beginn der Rente
Der Beginn der Rente darf nicht mit der Auszahlung der Rente verwechselt werden. Rentenbeginn ist der Zeitpunkt, für den erstmalig die Rente geleistet wird.
● Renten wegen Alters und Erziehungsrenten werden von dem Kalendermonat an geleistet, zu dessen Beginn alle Anspruchsvoraussetzungen für die Rente erfüllt sind. Wird der Rentenantrag verspätet gestellt (Drei-Monats-Frist), beginnt die Rente erst mit dem Antragsmonat.
● Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit werden in der Regel befristet geleistet, und beginnen als solche nicht vor Beginn des 7. Kalendermonats nach Eintritt der Erwerbsminderung.
● Hinterbliebenenrenten beginnen grundsätzlich mit dem Kalendermonat nach dem Tod des Verstorbenen. Wurde dem Verstorbenen noch keine Rente gezahlt, beginnt die Hinterbliebenenrente schon mit dem Todestag. Wird der Rentenantrag verspätet gestellt (Zwölf-Monats-Frist), beginnt die Rente frühestens zwölf Monate vor dem Antragsmonat.