Ausfallzeiten

Ein Begriff aus dem vor 1992 geltenden Rentenrecht (nunmehr Anrechnungszeiten).

 

Vor Inkrafttreten der Rentenreform 1992 waren zeitweise für Zeiten der Krankheit Beiträge zu zahlen, damit eine Anrechnung als Ausfallzeit erfolgen konnte.

 

Anrechnungszeiten