Angestelltenversicherung = AnV
Bis Ende 2004 war die Angestelltenversicherung neben der Arbeiterrentenversicherung ein Zweig der allgemeinen Rentenversicherung. In ihr waren grundsätzlich alle als Angestellte beschäftigten Personen und bestimmte Selbstständige, wie z.B. Hebammen, pflichtversichert. Träger der Angestelltenversicherung war die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA) mit Sitz in Berlin. Sie ist zum 1.10.2005 in der Deutschen Rentenversicherung Bund aufgegangen.
Deutschen Rentenversicherung Bund