Altersrente für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute

Anspruch auf diese Altersrente haben ältere Bergleute, die langjährig unter Tage beschäftigt waren, d.h.

     das 62. Lebensjahr vollendet und

     die Wartezeit von 25 Jahren erfüllt

haben. Sie ist abschlagsfrei. Bei Verzicht auf die Inanspruchnahme gibt es Zuschläge erst nach Erreichen der Regelaltersgrenze.

 

Durch das RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz ist das Alter für die frühestmögliche Inanspruchnahme stufenweise heraufgesetzt. Vor 1964 Geborene können diese Altersrente noch vor Vollendung des 62. Lebensjahres beanspruchen:

 

Geburtsjahr und - monat

Frühestmögliche Inanspruchnahme ab Alter

Geburtsjahr und - monat

Frühestmögliche Inanspruchnahme ab Alter

 

Jahr

Monate

 

Jahr

Monate

bis 1951

60

0

1953

60

7

1952 Januar

60

1

1954

60

8

1952 Februar

60

2

1955

60

9

1952 März

60

3

1956

60

10

1952 April

60

4

1957

60

11

1952 Mai

60

5

1958

61

0

1952 Juni

60

6

1959

61

2

1952 Juli

60

6

1960

61

4

1952 August

60

6

1961

61

6

1952 September

60

6

1962

61

8

1952 Oktober

60

6

1963

61

10

1952 November

60

6

1964 und später

62

0

1952 Dezember

60

6

 

 

 

 

Das Lebensalter von 60 Jahren gilt in jedem Fall noch für bis 1963 Geborene, die Anpassungsgeld für entlassene Arbeitnehmer des Bergbaus bezogen haben.

 

Wartezeit von 25 Jahren

Zuschläge

Regelaltersgrenze

Anpassungsgeld