Altersrente für langjährig Versicherte
Anspruch auf diese Altersrente haben Versicherte, die
● das 63. Lebensjahr vollendet und
● die Wartezeit von 35 Jahren erfüllt
haben. Wer diese Altersrente vor Erreichen des Referenzalters von langfristig 67 Jahren in Anspruch nimmt, muss für jeden Monat des vorzeitigen Rentenbezugs Abschläge in Kauf nehmen.
Durch das RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz wird das Referenzalter für die Berechnung der Abschläge von bisher 65 stufenweise wie folgt auf 67 heraufgesetzt:
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Geburtsjahr und -monat |
Referenzalter |
Geburtsjahr |
Referenzalter |
||
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|
Jahr |
Monate |
|
Jahr |
Monate |
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1949 Januar |
65 |
1 |
1956 |
65 |
10 |
|
1949 Februar |
65 |
2 |
1957 |
65 |
11 |
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1949 März-Dez |
65 |
3 |
1958 |
66 |
0 |
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1950 |
65 |
4 |
1959 |
66 |
2 |
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1951 |
65 |
5 |
1960 |
66 |
4 |
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1952 |
65 |
6 |
1961 |
66 |
6 |
|
1953 |
65 |
7 |
1962 |
66 |
8 |
|
1954 |
65 |
8 |
1963 |
66 |
10 |
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1955 |
65 |
9 |
1964 und später |
67 |
0 |
Dies führt langfristig dazu, dass die Abschläge stufenweise von bisher maximal 7,2 % für 2 Jahre vorzeitiger Inanspruchnahme für jeden weiteren Monat um je 0,3 %-Punkte auf die zuvor genannten 14,4 % für 4 Jahre ansteigen.
Ausnahmen
Frühestmögliche Inanspruchnahme vor Alter 63
Referenzalter weiterhin Alter 65
Bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze gelten bestimmte Hinzuverdienstgrenzen. Man kann die Altersrente auch als Teilrente in Anspruch nehmen.
Ist die Altersrente einmal bewilligt worden, ist ein Wechsel in eine andere Rente grundsätzliche ausgeschlossen. Wer also z. B. schon mit 63 Jahren die Wartezeit von 45 Jahren für eine Altersrente für besonders langjährig Versicherte erfüllt hat, muss trotzdem bis zum Alter 65 warten, um eine abschlagsfreie Altersrente zu erhalten.
Bei Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit wird deren bisheriges Referenzalter von 63 Jahren nicht angehoben, wenn insgesamt 40 Jahre an Zeiten vorhanden sind, die auch auf die Wartezeit von 45 Jahren angerechnet werden. In der Anhebungsphase der Regelaltersgrenze reichen für das Beibehalten des Referenzalters „63" auch weniger Jahre mit solchen Zeiten. Es kann deshalb vorteilhafter sein, eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit in Anspruch zu nehmen, wenn auch dafür die Anspruchsvoraussetzungen vorliegen.
Altersrente für besonders langjährig Versicherte