Altersrenten (Renten wegen Alters) - allgemein
Nur der Versicherte selbst kann einen Anspruch auf eine Rente wegen Alters haben, und zwar erst dann, wenn ein bestimmtes Lebensalter, die Altersgrenze, erreicht ist. Es muss eine bestimmte Mindestversicherungszeit, die Wartezeit, vorliegen.
Für einige Altersrenten sind außerdem weitere versicherungsrechtliche Voraussetzungen erforderlich. Und bei allen Altersrenten vor Erreichen der Regelaltersgrenze darf nicht unbegrenzt hinzuverdient werden. Man kann die Altersrente anstatt in vollem Umfang auch als Teilrente in Anspruch zu nehmen.
Ist die Altersrente einmal bewilligt worden, ist ein Wechsel in eine andere Rente grundsätzliche ausgeschlossen.
Man vollendet ein bestimmtes Lebensalter immer am Tag vor dem Geburtstag. Die Altersrenten beginnen grundsätzlich mit dem Ersten des nächsten Monats. Das bedeutet für die am 1. eines Monats Geborenen: Die Rente beginnt mit dem Geburtstag!