Allgemeine Wartezeit

Diese kürzeste Wartezeit beträgt 5 Jahre. Genau gesagt: 60 Kalendermonate, die mit bestimmten Zeiten belegt sind. Die allgemeine Wartezeit ist wichtig für einen Anspruch auf

     Regelaltersrente,

     Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit und

     Renten wegen Todes

Im Einzelnen zählen folgende Zeiten auf die allgemeine Wartezeit: Ersatzzeiten, Beitragszeiten, Monate aus gutgeschriebenen Entgeltpunkten. In manchen Fällen gilt die allgemeine Wartezeit als erfüllt, d.h. ein Rentenanspruch kann auch vorliegen, wenn die erforderlichen 5 Jahre nicht vorliegen (Wartezeitfiktion).

 

Ersatzzeiten

Beitragszeiten

Monate aus gutgeschriebenen Entgeltpunkten

Wartezeitfiktion