Allgemeine Wartezeit
Diese kürzeste Wartezeit beträgt 5 Jahre. Genau gesagt: 60 Kalendermonate, die mit bestimmten Zeiten belegt sind. Die allgemeine Wartezeit ist wichtig für einen Anspruch auf
● Regelaltersrente,
● Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit und
● Renten wegen Todes
Im Einzelnen zählen folgende Zeiten auf die allgemeine Wartezeit: Ersatzzeiten, Beitragszeiten, Monate aus gutgeschriebenen Entgeltpunkten. In manchen Fällen gilt die allgemeine Wartezeit als erfüllt, d.h. ein Rentenanspruch kann auch vorliegen, wenn die erforderlichen 5 Jahre nicht vorliegen (Wartezeitfiktion).