Allgemeine Rentenversicherung
Sie bildet – zusammen mit der knappschaftlichen Rentenversicherung – die gesetzliche Rentenversicherung. Diesen Begriff gibt es seit 2005, dem Inkrafttreten der Organisationsreform der Rentenversicherung. Seither sind die frühere Arbeiterrentenversicherung und Angestelltenversicherung verschmolzen, haben aber noch verschiedene Träger. Unterschiede gab es seit 1957 ohnehin nicht mehr, weder im Beitrags- noch im Leistungsrecht.