AFG

Diese Abkürzung in Versioherungsverläufen der Rentenversicherungsträger weist darauf hin, dass die aufgeführte Zeit von der Bundesagentur für Arbeit (früher Bundesanstalt für Arbeit) gemeldet worden ist. Sie kommt bereits für Zeiten vor, als die Arbeitslosenversicherung noch gesetzlich im Arbeitsförderungsgesetz (AFG) geregelt war.

 

Versicherungsverlauf