Abschmelzung
Sie kommt vor, wenn eine besitzgeschützte, tatsächlich zu zahlende Rente höher ist als die Rente, die jährlich anzupassen ist. Der Mehrbetrag wird dann um die Erhöhungsbeträge aus der Rentenanpassung abgeschmolzen bzw. aufgezehrt. Eine echte Erhöhung der Rente ergibt sich erst wieder, wenn der Mehrbetrag insgesamt durch die Rentenanpassungen ersetzt worden ist.